Liebe Landesverbandsmitglieder,

am 01.09.2020 tritt das neue Waffengesetz in Kraft.

Aus diesem Grund werden vorerst nur noch Anträge bis einschließlich 28.08.2020 von mir und Sven angenommen und bearbeitet. Danach erfolgt eine von uns geplante organisatorischen Pause von derzeit vier Wochen. Anträge, die nach dem 28.08.2020 bei uns eingehen werden nicht bearbeitet und an den Antragsteller zurückgesendet.

Das Ende der Pause wird von uns hier und per Mail an die SLG Leiter angekündigt. Solange dies nicht geschehen ist bitte keine Anträge zusenden.

Vielen Dank für Euer Verständnis,
Grüße Jan und Sven

 * Änderung von zwei  auf vier Wochen