ÄNDERUNG AB 01.01.2026: BESCHEINIGUNG DES VERBANDES ÜBER DAS FORTBESTEHEN DES BEDÜRFNISSES GEM. § 4 ABS. 4 I. V. M. § 14 ABS. 4 WAFFENGESETZ (WAFFG)

https://www.bdmp.de/aktuelles/neuigkeiten/detail/aenderung-ab-01012026/

Liebe Mitglieder,

hier Information zu den Änderungen im WaffG § 14 Abs. 4

Die Anträge für die Bescheinigung des Verbandes über den Fortbestand des Bedürfnisses gem. § 14 Abs. 4 WaffG werden von mir bearbeitet.

Viele Grüße

Axel

Liebe Schützinnen und Schützen des Landesverband Hessen,
 
die Medaillen der Landesmeisterschaften sind geliefert worden und bereits sortiert. Ich nehme sie mit zu den Hessen Finals. Alle die dort nicht persönlich abgeholt werden, gehen noch vor Weihnachten in den Versand.
 
Über Fotos für das Motiv 2026 würden wir uns vom Landesverband sehr freuen. Sie sollten im weitesten Sinne etwas mit unserem schönem Stand in Alsfeld zu tun haben.
 
Mit sportlichen Grüßen

Jürgen Wiedekind
Landesreferent Leistungsabzeichen & Medaillen
BDMP e.V. Landesverband Hessen

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Liebe Mitglieder,

vom 22.11.2025 bis 13.01.2026 ist kein Schießbetrieb in Alsfeld.

Mit sportlichem Gruß

Axel

Liebe Mitglieder,

das Sportjahr geht dem Ende zu. Denkt daran wenn Ihr einen Sportpass benötigt oder eine Änderung in einem bestehenden Sportpass haben möchtet dies rechtzeitig bei mir einzureichen.

https://www.bdmp.de/fuer-mitglieder/informationen-fuer-bestehende-mitglieder/sportpass/

Viele Grüße

Axel

 

Liebe Mitglieder,

die Befürwortungen im Landesverband wurden bis jetzt von mir allein bearbeitet. Zur Verstärkung konnte ich Sven Kuske als erfahrenen Befürworter für den Landesverband gewinnen. 

In den letzten Wochen wurde ein Test gefahren wie wir uns am besten die Anträge aufteilen. Ab dem 25.08.2025 gilt folgende Festlegung:

  • Anträge auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gem. § 14 WaffG  Abs. 3 (Grundkontingent) auch in Kombination mit Anträgen gem. § 14 WaffG Abs. 6 (gelbe WBK) werden an Sven Kuske, Am Mörsbach 31, 64409 Messel gesendet.
  • Anträge auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gem. § 14 WaffG  Abs. 5 (über Grundkontingent), Anträge auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gem. § 14 Abs. 6 (gelbe WBK) und Off Duty Anträge werden an Axel Bauer, Postfach 1031, 63668 Altenstadt gesendet.

Die Befürwortungsrichtlinie wird dem entsprechend angepasst. Wir versuchen eine Bearbeitungszeitraum von 14 Tagen zu gewährleisten. Beginnend mit dem Posteingang (bei Sven Eingang im Briefkasten bei mir zählt der Poststempel) bis Postausgang. Ich leere mein Postfach jeden Dienstag. Auf die Reisezeit des Antrags haben Wir keinen Einfluss. Ich empfehle jedem die knapp 5€ in ein Einwurfeinschreiben zu investieren, da es bei der Post doch hier und da mal zu Verzögerungen oder gar Verlusten kommt.

Kontakt bei Fragen zu Anträgen:

Sven Kuske                       Axel Bauer

Am Mörsbach 31              Postfach 1031

64409 Messel                   63668 Altenstadt

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0172/6910102                  0160/96431515

An dieser Stelle nehme ich die SLG Leiter und deren Vertreter in die Pflicht. Unterschreibt das SLG Formular nur wenn der Rest des Antrags plausibel und vollständig ist. Wenn es zu Unklarheiten bei Antragserstellung kommt, dann einfach bei uns melden.

Mit sportlichem Gruß

Sven & Axel

 

Liebe Mitglieder,

das Zeichnen von Schießterminen hat in der Vergangenheit immer reichlich Interpretationsspielraum gelassen. Handzeichen, Stempel Schießleiter mit und ohne Unterschrift, Stempel anderer Verbände mit und ohne Unterschrift, garnix ... usw.

Daher hat das Präsidium eine " Definition für eine wirksame Zeichnung von Schießterminen " festgelegt. Ich bitte um Beachtung diese Präsidiumsbeschlusses.

An dieser Stelle möchte ich noch auf dem Punkt 3 der OBwrB im BDMP e.V. hinweisen:

(3) Für Antragsteller, die ab dem 01.04.2004 Mitglied im BDMP e.V. sind, ist das BDMP-Schießbuch zur Dokumentierung der Schießnachweise nach der Sportordnung des BDMP e.V. zu verwenden.

Danke und Gruß 

Axel