ÄNDERUNG AB 01.01.2026: BESCHEINIGUNG DES VERBANDES ÜBER DAS FORTBESTEHEN DES BEDÜRFNISSES GEM. § 4 ABS. 4 I. V. M. § 14 ABS. 4 WAFFENGESETZ (WAFFG)

https://www.bdmp.de/aktuelles/neuigkeiten/detail/aenderung-ab-01012026/

Liebe Mitglieder,

hier Information zu den Änderungen im WaffG § 14 Abs. 4

Die Anträge für die Bescheinigung des Verbandes über den Fortbestand des Bedürfnisses gem. § 14 Abs. 4 WaffG werden von mir bearbeitet.

Viele Grüße

Axel