Liebe Mitglieder,

die Befürwortungen im Landesverband wurden bis jetzt von mir allein bearbeitet. Zur Verstärkung konnte ich Sven Kuske als erfahrenen Befürworter für den Landesverband gewinnen. 

In den letzten Wochen wurde ein Test gefahren wie wir uns am besten die Anträge aufteilen. Ab dem 25.08.2025 gilt folgende Festlegung:

  • Anträge auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gem. § 14 WaffG  Abs. 3 (Grundkontingent) auch in Kombination mit Anträgen gem. § 14 WaffG Abs. 6 (gelbe WBK) werden an Sven Kuske, Am Mörsbach 31, 64409 Messel gesendet.
  • Anträge auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gem. § 14 WaffG  Abs. 5 (über Grundkontingent), Anträge auf Bescheinigung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses gem. § 14 Abs. 6 (gelbe WBK) und Off Duty Anträge werden an Axel Bauer, Postfach 1031, 63688 Altenstadt gesendet.

Die Befürwortungsrichtlinie wird dem entsprechend angepasst. Wir versuchen eine Bearbeitungszeitraum von 14 Tagen zu gewährleisten. Beginnend mit dem Posteingang (bei Sven Eingang im Briefkasten bei mir zählt der Poststempel) bis Postausgang. Ich leere mein Postfach jeden Dienstag. Auf die Reisezeit des Antrags haben Wir keinen Einfluss. Ich empfehle jedem die knapp 5€ in ein Einwurfeinschreiben zu investieren, da es bei der Post doch hier und da mal zu Verzögerungen oder gar Verlusten kommt.

Kontakt bei Fragen zu Anträgen:

Sven Kuske                         Axel Bauer

Am Mörsbach 31              Postfach 1031

64409 Messel                    63688 Altenstadt

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0172/6910102                  0160/96431515

An dieser Stelle nehme ich die SLG Leiter und deren Vertreter in die Pflicht. Unterschreibt das SLG Formular nur wenn der Rest des Antrags plausibel und vollständig ist. Wenn es zu Unklarheiten bei Antragserstellung kommt, dann einfach bei uns melden.

Mit sportlichem Gruß

Sven & Axel

 

Liebe Mitglieder,

vom 11.-14. Dezember 2025 finden in Butzbach wieder die Hessen Finals statt.

Hier schon mal die Ausschreibung.

Mit sportlichem Gruß

Euer Landesvorstand

Hallo Schützen des LV Hessen,
 
die Landesmeisterschaften 2025 gehen voran und auch dieses Jahr soll es Medaillen für die Mitglieder geben, die sie haben möchten.
 
Wie sich letztes Jahr gezeigt hat, funktioniert eine markierte Ergebnisliste an mich zu senden am besten. Jeder PDF Viewer hat eine entsprechende Markierungsfunktion.
 
Also ist der Ablauf folgender, Ergebnisliste des Wettkampfes digital markieren und die PDF an mich schicken. Bitte vergesst dabei nicht mir Eure aktuelle Postadresse mit zu senden.
 
Einsendungen können von einzelnen Schützen oder vom SLG Leiter kommen.
 
Gerne könnt Ihr mich auch die Listen direkt nach den Wettkämpfen schicken, ein Sammeln ist nicht notwendig.
 
Einsendeschluss ist dieses Jahr der 30. September 2025. Danach gehen wir in die Verarbeitung der Daten und die Bestellung der Medaillen.
 
Mit sportlichen Grüßen
 
Jürgen Wiedekind
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Hallo liebe Schützinnen und Schützen des LV Hessen,

Alle Medaillen sind bis Ende März an Ihre Empfänger (SLG Leiter oder einzelne Personen) versendet oder persönlich übergeben worden. Ich hoffe Euch hat der Lohn für die erreichten Plätze etwas Freude gemacht.
 
In der Saison 2025 werden wir das wahrscheinlich wieder so handhaben. 

Und aus diesem Grund würde ich mich auch über Fotos von Euch freuen, aus denen wir das  Motiv für 2025 aussuchen wollen. Wie die ersten 4 Jahre sollte das Foto im weitesten Sinne mit unserem schönen Stand in Alsfeld zu tun haben. Sollten Personen darauf sein, sollten diese bitte nicht zu erkennen sein, schließlich soll es ja wieder ein Motiv sein, in dem sich alle Schützen irgendwo wiederfinden.

Nur so am Rande, es waren 1128 gemeldete Platzierungen, die in 3 Paketen mit insgesamt 20kg bei mir ankamen.
 
Mit sportlichen Grüßen
 
Jürgen Wiedekind
Landesreferent Leistungsabzeichen
BDMP e.V. Landesverband Hessen
 
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Liebe Mitglieder,

ab dem 01.01.2025 gibt es neue Porto Preis bei der Post:

Standardbrief 0,95€

Großbrief       1,80€

Bitte bei den Anträgen darauf achten das diese ausreichend frankiert sind.

Viele Grüße

Axel

Liebe Mitglieder,

das Zeichnen von Schießterminen hat in der Vergangenheit immer reichlich Interpretationsspielraum gelassen. Handzeichen, Stempel Schießleiter mit und ohne Unterschrift, Stempel anderer Verbände mit und ohne Unterschrift, garnix ... usw.

Daher hat das Präsidium eine " Definition für eine wirksame Zeichnung von Schießterminen " festgelegt. Ich bitte um Beachtung diese Präsidiumsbeschlusses.

An dieser Stelle möchte ich noch auf dem Punkt 3 der OBwrB im BDMP e.V. hinweisen:

(3) Für Antragsteller, die ab dem 01.04.2004 Mitglied im BDMP e.V. sind, ist das BDMP-Schießbuch zur Dokumentierung der Schießnachweise nach der Sportordnung des BDMP e.V. zu verwenden.

Danke und Gruß 

Axel